Um das Heilmittel Sprachtherapie zu bekommen, benötigt man eine ärztliche Verordnung. Die Rezepte werden von praktischen Ärzten, Internisten, Kinderärzten, Kieferorthopäden, HNO-Ärzten oder Neurologen ausgestellt. Die Therapie ist in der Regel eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr zahlen als gesetzlich Versicherte pro Rezept 10,00 Euro und 10% der jeweiligen Behandlungskosten oder sind von der Zuzahlung befreit.
Je nach Dringlichkeit oder Schweregrad des Störungsbildes erhalten Sie einen oder zwei für Sie günstige feste Behandlungstermine in der Woche.