Wie bekommt man eine Sprachtherapie?

Um das Heilmittel Sprachtherapie zu bekommen, benötigt man eine ärztliche Verordnung. Die Rezepte werden von praktischen Ärzten, Internisten, Kinderärzten, Kieferorthopäden, HNO-Ärzten oder Neurologen ausgestellt. Die Therapie ist in der Regel eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr zahlen als gesetzlich Versicherte pro Rezept 10,00 Euro und 10% der jeweiligen Behandlungskosten oder sind von der Zuzahlung befreit.

Je nach Dringlichkeit oder Schweregrad des Störungsbildes erhalten Sie einen oder zwei für Sie günstige feste Behandlungstermine in der Woche.

Ihr Weg zu Ihrem Wunschtermin

Selbstverständlich gehe ich bei der Terminvergabe auf ihren individuellen Bedarf und ihre Möglichkeiten ein. Die Praxis ist an allen Werktagen geöffnet.

Gern finde ich in einem persönlichen telefonischen Gespräch den passenden Termin für Sie.

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Kontakt

Praxis für Sprachtherapie Anja Fielitz
Olper Str. 31
51491 Overath-Untereschbach
Tel: 02204-302767
Mobil: 0157-6661616
E-Mail: info@sprachtherapie-fielitz.de

Termine

Termine nach telefonischer Vereinbarung